Viele Patienten, die gesetzlich versichert sind, möchten sich dennoch in meiner privatärztlichen Sprechstunde beraten lassen. Dies gilt besonders für spezielle Fragestellung im Rahmen von Zweitmeinungen oder Beratungen zu den Themen Ernährung, Gewicht oder Stress. Darüber freuen wir uns und heißen sie herzlich willkommen. Für diese Patienten vorab ein paar Informationen bezüglich der Rechnungsstellung:
In einer rein privatärztlichen Praxis müssen behandelnde Ärzte über die sogenannte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. Diese Rechnung ist je nach Vertrag von der privaten Krankenversicherung (PKV) rückerstattbar. Gesetzliche Krankenkassen (GKV) übernehmen in der Regel diese Rechnung nicht, auch nicht anteilig. Bezüglich der in der GOÄ üblichen Steigerungssätze habe ich jedoch Spielraum bei Patienten, die gesetzlich versichert sind und somit mein Honorar meist nicht rückerstattet bekommen.
Als grober Richtwert für gesetzlich Versicherte gilt ein Stundenhonorar von 120,- Euro. Oft reicht eine 15 minütige Beratung, beispielsweise bei Verdauungsbeschwerden, um den wesentlichen Impuls für eine Verbesserung zu geben. In besonderen Fällen, wie bei Studenten und Auszubildenden, kann mein Honorar auch unter diesem Richtwert liegen. Unter Umständen können Sie diese Rechnung dann auch steuerlich geltend machen.